Adressen Bund:

Informationsstelle:
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße
185-197
D - 53113 Bonn
Tel: 0228 92379-14
Fax: 0228 92379-29Energie-foerderung



Informationsstelle:
Deutsches Pelletinstitut GmbH
Neustädtische Kirchstraße 8
10117 Berlin
Telefon:
030 6881599-55
Fax:
030 6881599-77www.depi.de



Informations- und Antragsstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
D - 65760 Eschborn
Tel: 06196 908-625
Fax: 06196 908-800www.bafa.de


Adresse Land:

Informations- und Antragsstelle:
SAB Sächsische Aufbaubank (Föderbank)Pirnasche Straße 9
D - 01069 Dresden
Tel: 0351 4910-0
Fax:
0351 4910-4000SABSachsen



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Finanzierung - durch den Bund (BAFA):

Gefördert werden Maßnahmen im Gebäudebestand, nicht gefördert werden Neubauten.

A. Basisförderung

1) Automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung
2)
Automatische Zündung
3)
Installierte Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW
4)
Wirkungsgrad mindestens 89 % bzw. 90 % bei Pelletöfen mit
Wassertasche
5)
Kombinationskessel von Holzpellets und Scheitholz mit mindestens einem Pufferspeichervolumen von 55 l pro kW Nennwärmeleistung
6) Zuschuss beträgt 36 € je kW installierter Nennwärmeleistung
7)
Zuschuss beträgt mindestens :

- Pelletöfen mit Wassertasche = 1.400 €
- Pelletkessel = 2.400 €
- Pelletkessel + neuer Pufferspeicher mit mind. 30 l pro kw = 2.900 €


Voraussetzung:
1) hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
2)
mindestens 1 Umwälzpumpe mit Effizienzklasse A oder Energieeffizienzindex EEI von 0,27

B. Bonusförderung

Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden

1) Regenerativer Kombinatisbonus Bei zusätzlicher Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungsunterstützung. Förderung erhöht sich um 500 € . Der Antrag muss separat gestellt werden.

2) Effizienzbonus Wohngebäude mit geringem Primärenergiebedarf erzielen geringere Kostenersparnisse bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Effizienzermittlung nach Energiesparverordnung (EnEV) mit zulässigen Transmissionswärmeverlusten oder transferkoeffizienten (HT). Durch Energieausweis nachzuweisen 50 % der Basisförderung.

C. Innovationsförderung

Errichtung oder Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung wird bezuschusst. Gefördert werden folgende Anlagen: Anlagen oder Einrichtungen, bei denen bestimmungsgemäß eine Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme erfolgt. Hierzu zählt die Errichtung oder Nachrüstung mit Abgaswärmetauscher oder –wäscher Anlagen zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel.

Förderfähig sind:
- Errichtung oder Nachrüstung elektrostatischer Abscheider
- Errichtung oder Nachrüstung filternder Abscheider (z. B. Gewebefilter, keramische Filter)
- Errichtung oder Nachrüstung von Abscheider als Abgaswäscher ohne Brennwertnutzung.
Die Förderung beträgt pauschal 750,- EUR Voraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.


Finanzierung - durch Land Sachsen

Energie und Klimaschutz – Automatisch beschickte Pelletkesselanlagen
(Derszeit ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)

http://www.sab.sachsen.de/de/p_umwelt/detailfp_ul_49152.jsp


*Auf Richtigkeit der hier dargestellten Förderungsinformationen übernehmen wir keine Haftung und Garantie. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand bei den dafür zuständigen Förderungsinstituten für Bund BINE, BAFA, DEPI / für Land Sachsen SAB.