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VZR Verfahrenszentrum Reichstädt GmbH
Am Hofbusch 4
01744 Dippoldiswalde

Telefon
03504 6257010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
VZR Verfahrenszentrum Reichstädt GmbH

§ 1 Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsschlüsse. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nur zum Vertragsbestandteil, wenn deren Einziehung durch uns gesondert und ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

1.2. Alle Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt entsprechend für sonstige rechtserhebliche Erklärungen, z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen o.ä.

1.3. Als zugesichert gelten nur solche Merkmale der Kaufsache, die ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet werden. Das Entsprechende gilt für die Übernahme einer Garantie hinsichtlich bestimmter Eigenschaften.

1.4. Verbindliche Angebote des Bestellers können innerhalb von vier Wochen ab Zugang durch uns angenommen werden; innerhalb dieses Zeitraums ist der Besteller an sein Angebot gebunden, sofern er nicht von einem gesetzlichen Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

1.5. Einer ausdrücklichen Annahme des Angebots durch uns bedarf es nicht; die Auslieferung der Ware an den Besteller gilt als Annahme des Angebots.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Werk zuzüglich Verpackung und Lieferung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

2.2. Für gewerbliche Abnehmer werden die Preise netto zuzüglich Mehrwertsteuer ausgewiesen; für Verbraucher wird der Bruttopreis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der Rechnung ausgewiesen.

2.3. Skonto kann nur abgezogen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2.4. Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen ab Ablieferung der Ware bei dem Kunden zu zahlen.

§ 3 Lieferfristen

3.1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk (Pelletfabrik) innerhalb der vereinbarten Zeit ab Zugang der verbindlichen Bestellung des Käufers, sofern wir die Annahme des Angebots nicht ablehnen.

3.2. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, tritt Lieferverzug ab Werk (Pelletfabrik) erst nach Mahnung durch den Besteller ein.

3.3. Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung unserer Vertragspflichten haften wir auf Ersatz des entstandenen Verzugsschadens; im Falle der grob fahrlässigen Vertragsverletzung aber nur für solche Schäden, die vorhersehbar sind und sich typischerweise aus dem Lieferzug ab Werk (Pelletfabrik) ergeben können.

3.4. Bei lediglich fahrlässiger Verletzung unserer Vertragspflichten haften wir für jede vollendete Woche des Lieferverzugs in Höhe von 3 % des Lieferwerts, maximal bis zu 15 % des Lieferwertes.

3.5. Der Einwand des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht durch den Besteller bleibt in allen Fällen vorbehalten.

§ 4 Gefahrübergang

4.1. Erfüllungsort für unsere Lieferpflicht ist Reichstädt (Pelletfabrik), sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen, von ihm angegebenen Ort versandt.

4.2. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB handelt, gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Auslieferung an den Spediteur oder Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmte Person über (§ 447 BGB).

4.3. Auf schriftliches Verlangen des Käufers schließen wir für die Lieferung für Rechnung und auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung ab. Etwa durch den Versand anfallende Zölle, Steuern oder sonstige Gebühren trägt der Käufer.

4.4. Bei Versand auf Europaletten ist der Käufer verpflichtet, bei Anlieferung eine entsprechende Anzahl von Paletten zurückzugeben. Widrigenfalls sind wir berechtigt, den marktüblichen Preis pro Palette zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus Lieferverträgen unser Eigentum.

5.2. Die gelieferte Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden.

5.3. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Entstandene Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Mängelgewährleistungsansprüche des Käufers

6.1. Die Mängelgewährleistungsansprüche des Käufers richten sich beim Kauf durch den Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2. Beim Kauf durch ein Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB gelten abweichend folgende Regelungen: Die Ware ist unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel bzw. solche, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbar wären, sind innerhalb von 5 Tagen nach Anlieferung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind innerhalb der gleichen Frist nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang bei uns. Sofern keine rechtzeitige Rüge erfolgt, gilt die Lieferung als genehmigt.

§ 7 Haftung auf Schadenersatz

7.1. Verletzen wir unsere Vertragspflichten oder vertragsbegleitende Auskunfts- bzw. Sorgfaltspflichten im Sinne des § 241 BGB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig, haften wir lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Als vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf. Soweit danach eine Haftung begründet ist, haften wir nur für die Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung unter Zugrundelegung einer bestimmungsmäßigen Verwendung der Ware vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen müssen.


7.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit eine Garantie übernommen wurde.

7.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt – soweit gesetzlich zulässig – Dresden als vereinbart. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

§ 10 Nebenabrede

Nebenabreden zu dem schriftlich dokumentierten Vertragsinhalt wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.